(1) Der Auftragnehmer betrachtet alle Kenntnisse, die er über den Auftraggeber und dessen Produkte bzw. Leistungen erlangt hat, als anvertrautes Geschäftsgeheimnis. Für Schäden, die durch Dritte entstehen haftet der Auftragnehmer nicht.
Coming Soon!
Wir sind fast fertig mit unserer Webseite und bald wirst du auch hier den Inhalt finden, den du gesucht hast.
Bleib mit uns in Kontakt
Trage hier kurz deine E-Mail-Adresse und wir informieren dich, wenn wir fertig sind.