(1) Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware vor, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, sowie bis zur Bezahlung aller vorausgegangenen Forderungen. Kommt der Auftraggeber hinsichtlich seiner Zahlungspflicht uns gegenüber in Verzug, sind wir berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen. Der Auftraggeber hat kein Recht auf Besitz. Er verpflichtet sich die Ware auf Verlangen spesenfrei und gut verpackt an uns zurückzusenden.
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