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(1) Rügen offensichtlicher Mängel sind nur innerhalb von 48 Stunden nach Empfang der Ware zulässig. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
(2) Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung einer ganzen Lieferung führen. Im Falle von Mängeln der Lieferung hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl das Recht zur Nachlieferung oder Ersatzlieferung. Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlägen der Ersatzlieferung oder Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
(3) Der Auftraggeber erkennt die Beschaffenheit des vom Lieferanten beschafften Papiers, Kartons oder sonstigen Materials als vertragsmäßig an, soweit dieses Material in den Lieferbedingungen der Papier- oder der sonstigen zuständigen Lieferindustrie als für die jeweiligen Anforderungen des Auftraggebers für zulässig erklärt ist oder soweit diese Beschaffenheit auf durch Drucktechnik bedingte Unterschiede beruht. Die oben genannten Lieferbedingungen stehen dem Auftraggeber auf Anforderung zur Verfügung. Bei Mängeln der von dem Auftragnehmer beschafften Materialien (Farben, Papier, Karton, etc.) Tritt der Auftragnehmer seine Gewährleistungsansprüche an den Auftraggeber ab.
(4) Im Druck erzielte Farben unterliegen bei aller Sorgfalt immer einer drucktechnisch bedingten – in der Praxis meist unbedeutenden – Toleranz, die vom Auftraggeber in Kauf genommen werden muss. Weitgehendste Farbtreue, Farbgenauigkeit und Farbkonsistenz (z. B. zwischen verschiedenen Auflagen) kann nur eingeschränkt im Rahmen dieser drucktechnisch bedingten Toleranzen und sowieso nur bei Verwendung exakt gleicher Materialien, gleichen Druckbedingungen, gleichen Farben gewährleistet werden. Je nach Papiersorte, Oberflächenbeschaffenheit und Druckverfahren können sich außerdem kleinere bzw. größere Toleranzen ergeben. Auch bei der Verwendung von Sonderfarben (z.B. HKS, Pantone, etc.) sind Farbschwankungen nicht gänzlich auszuschließen und es gelten die gleichen drucktechnisch bedingten Toleranzen. Für von uns hergestellte oder bearbeitete digitale Daten (z.B. Scans, bearbeitete Bilddaten) übernehmen wir nur dann im Rahmen der üblichen Toleranzen (s.o.) eine Gewähr, wenn davon ein oder mehrere farbverbindliche Proofs von uns angefertigt wurden, deren Kosten vom Auftraggeber zu übernehmen sind. Zudem sind für alle farbrelevanten Aspekte die bekannten Einschränkungen der menschlichen Sinnesorgane (z. B. subjektive Farbwahrnehmung, beleuchtungs und umgebungsabhängige Wahrnehmung etc.) sowie Farbänderungen durch chemische Alterungsprozesse bei Farben, Papier, Folien und Lackierungen (z. B. Licht-/UV-Beständigkeit) zu berücksichtigen.
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