(1) Die Vergütung wird entweder pauschal in einem festen EURO-Betrag, in Prozentsätzen der Etat- oder Leistungssumme vereinbart oder nach den tatsächlich erbrachten Leistungsstunden zu den entsprechenden Stundensätzen abgerechnet. Spesen, Fahrtkosten, auswärtige Verpflegung und Unterbringung werden in jedem Fall gesondert berechnet.

(2) Preise werden in EURO festgesetzt und sind Nettopreise, so dass jeweils die geltende MwSt. hinzukommt. Preisangebote werden erst mit dem Abschluß des Vertrages verbindlich. Inzwischen eingetretene Lohnerhöhungen und feststellbare Kostensteigerungen berechtigen uns die Angebotspreise, auch die vereinbarten, entsprechend zu verändern.

(3) Unsere Rechnungen sind, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, nach Lieferung und Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung innerhalb von 14 Tagen fällig. Skontoabzüge müssen besonders vereinbart werden.

(4) Speziell angeforderte Materialien, die nicht zur Verarbeitung kommen, jedoch auftragsbezogen bestellt wurden, werden berechnet. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster etc., die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet (auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.)

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