(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, an allen von ihm gestalteten Werbemitteln seinen Firmentext oder Code anzubringen, wobei Platzierung und Schriftgröße mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. Dem Auftragnehmer stehen von allen veröffentlichten Gestaltungsarbeiten zehn Belegexemplare zu.
Coming Soon!
Wir sind fast fertig mit unserer Webseite und bald wirst du auch hier den Inhalt finden, den du gesucht hast.
Bleib mit uns in Kontakt
Trage hier kurz deine E-Mail-Adresse und wir informieren dich, wenn wir fertig sind.